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Rehasport: Wer ihn bekommt, wie die Verordnung läuft und was dich erwartet

Rehasport ist Bewegungstraining in festen Gruppen unter ärztlicher Betreuung für Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die eine Behinderung zur Folge haben kann. Die Ärztin oder der Arzt verordnet ihn auf dem Formular Muster 56, die Krankenkasse muss vor dem Start zustimmen. Als Richtwert gibt es bei der Krankenkasse 50 Übungseinheiten in 18 Monaten, in Herzgruppen 90 Einheiten in 24 Monaten, und Zuzahlungen dürfen die Gruppen nicht verlangen.

Rehasport, im Gesetz Rehabilitationssport genannt, ist Bewegungstraining in festen Gruppen, das eine Ärztin oder ein Arzt verordnet und das unter ärztlicher Betreuung stattfindet. Er gehört zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation nach § 64 Absatz 1 Nummer 3 des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX), gleich daneben steht in Nummer 4 das Funktionstraining [1]. Wie beides im Einzelnen abläuft, regelt eine Rahmenvereinbarung, die Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherung mit Sport- und Selbsthilfeverbänden geschlossen haben. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 01.01.2022 [2, 3]. Diese Seite erklärt, wer Rehasport bekommt, wie Verordnung und Genehmigung laufen, wie viele Übungseinheiten üblich sind und was in einer Stunde passiert.

Rehasport und Funktionstraining im Vergleich

Rehasport soll Ausdauer und Kraft stärken, Koordination und Beweglichkeit verbessern und das Selbstbewusstsein stärken, ausdrücklich auch bei Frauen und Mädchen mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung. Er soll helfen, mit der Krankheit umzugehen, und zur Hilfe zur Selbsthilfe anleiten: Wer teilnimmt, soll danach auf Dauer selbstständig weiter trainieren können [2]. Funktionstraining arbeitet mit den Mitteln der Krankengymnastik und der Ergotherapie gezielt an Muskeln und Gelenken. Es kommt vor allem bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats in Frage, etwa bei Rheuma oder Osteoporose, und soll Funktionen erhalten, Schmerzen lindern und den Verlust von Funktionen hinauszögern [2]. Ob bei dir Risikofaktoren für Osteoporose zusammenkommen, zeigt der Osteoporose-Risiko-Test.

MerkmalRehasportFunktionstrainingBeleg
FormenGymnastik auch im Wasser, Ausdauer- und Kraftausdauerübungen, Schwimmen, BewegungsspieleTrockengymnastik, Wassergymnastik[2]
LeitungÜbungsleiterin oder Übungsleiter mit besonderer Qualifikation, ärztliche Betreuungvor allem Physio- oder Ergotherapeutinnen und -therapeuten mit Zusatzausbildung[2]
Dauer einer Einheitmindestens 45 Minuten, in Herzgruppen mindestens 60 Minutenmindestens 30 Minuten trocken, mindestens 20 Minuten im Wasser[2]
Größe der Gruppehöchstens 15, Herzgruppe höchstens 20, Herzinsuffizienzgruppe höchstens 12höchstens 15[2]
Richtwert Krankenkasse50 Einheiten in 18 Monaten, Herzgruppe 90 Einheiten in 24 Monaten12 Monate, bei schweren Formen bestimmter Erkrankungen 24 Monate[2]
Einheiten pro Wochebis zu zwei, mit besonderer Begründung dreibis zu zwei, mit besonderer Begründung drei[2]

Für wen Rehasport gedacht ist

Rehasport richtet sich an Menschen mit Behinderungen und an Menschen, denen eine Behinderung droht, zum Beispiel durch eine chronische Erkrankung. Er soll ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben sichern [2]. Voraussetzung ist, dass du beweglich und körperlich wie seelisch belastbar genug bist, um in einer Gruppe zu üben [2]. Übungen, die nur das allgemeine Wohlbefinden verbessern sollen, ohne dass sie medizinisch nötig sind, zählen nicht dazu. Die Rahmenvereinbarung nennt als Beispiel das freie Schwimmen an Warmbadetagen. Leistungssport ist Rehasport ebenfalls nicht [2].

Typische Anlässe sind Herzerkrankungen, Lungenerkrankungen, neurologische Erkrankungen und Diabetes. Die Rahmenvereinbarung kennt außerdem Rehasportgruppen im Bereich Orthopädie. Bei bestimmten Erkrankungen kann die Krankenkasse nach der Rahmenvereinbarung einen größeren Umfang bewilligen, nämlich 120 Übungseinheiten in 36 Monaten. Dazu gehören unter anderem Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Morbus Bechterew, Asthma, die chronisch obstruktive Lungenerkrankung COPD, Polyneuropathie, Diabetes mit Folgeerkrankungen, Querschnittlähmung und Folgen eines Schlaganfalls [2]. Auf dem seit 2023 gültigen Formular ist diese Liste nicht mehr abschließend, vergleichbare Erkrankungen kann die Praxis eintragen [4].

Herzgruppen sind eine eigene Form des Rehasports. Das Gesundheitsportal des IQWiG beschreibt sie als ärztlich betreutes Training nach einer Herz-Reha, angeleitet von Fachkräften, mit angepasster Bewegung und Informationen zu Ernährung und Gewicht [5]. Die Rahmenvereinbarung nennt als Anlässe unter anderem einen Herzinfarkt, eine Bypass-Operation, eine Herzschwäche, einen Eingriff an den Herzklappen und einen implantierten Defibrillator [2]. Für Menschen mit Herzschwäche gibt es außerdem die Herzinsuffizienzgruppe, die sich auf dem Muster 56 neben der Herzgruppe verordnen lässt. Dort muss während der Übungen immer eine Ärztin oder ein Arzt anwesend sein [2, 4]. Was regelmäßiges Ausdauertraining für Herz und Gefäße bewirkt, beschreibt der Ratgeber Training für Herz und Kreislauf.

Verordnung und Genehmigung

Bei der Krankenkasse beginnt alles in der Arztpraxis. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt verordnet Rehasport oder Funktionstraining passend zur Erkrankung [2]. Dafür gibt es ein bundesweit einheitliches Formular, das Muster 56 "Antrag auf Kostenübernahme von Rehabilitationssport/Funktionstraining", in der aktuellen Fassung seit dem 01.01.2023 [3, 4]. Auf der Verordnung stehen die Diagnose als ICD-10-Code, die Gründe und Ziele, die Einschränkungen und die Belastbarkeit, die Dauer und eine Empfehlung, welche Sportart oder welche Herzgruppe passt [2, 4]. Bei einer weiteren Verordnung muss die Praxis zusätzlich begründen, warum du die Übungen noch nicht selbstständig machen kannst [2].

Hausärztin in den Fünfzigern spricht in einem hellen Sprechzimmer freundlich mit einem Mann in den Sechzigern
Bild: KI-generiert

Mit dem Formular gehst du zur Krankenkasse. Sie prüft den Antrag und muss den Rehasport vor dem Beginn bewilligen, das gilt auch für jede weitere Verordnung [2, 3]. Nach der Bewilligung gibt sie das Formular dir zurück, und du nimmst es zur Gruppe mit [3].

Nach einer Reha der Rentenversicherung läuft es anders. Hier verordnet die Ärztin oder der Arzt der Rehaklinik den Rehasport am Ende des Aufenthalts, wenn er schon während der Reha als nötig erkannt wurde [2]. Du musst dann innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung beginnen, der Leistungszeitraum beträgt sechs Monate [6]. Länger als sechs Monate zahlt die Rentenversicherung nur, wenn es medizinisch nötig ist, etwa bei einer schweren chronischen Herzkrankheit, und höchstens zwölf Monate [2]. Die Unfallversicherung übernimmt Rehasport ergänzend zu ihren medizinischen Leistungen und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Verordnung gilt dort jeweils für ein halbes Jahr, die gesamte Dauer ist grundsätzlich nicht begrenzt [2].

Wie viele Übungseinheiten es gibt

Bei der Krankenkasse sind es in der Regel 50 Übungseinheiten, die du innerhalb von 18 Monaten nutzen kannst. Für Herzgruppen gelten 90 Einheiten in 24 Monaten, bei herzkranken Kindern und Jugendlichen 120 Einheiten. Eine weitere Verordnung in der Herzgruppe ist zum Beispiel möglich, wenn die Belastbarkeit wegen der Herzkrankheit unter 1,4 Watt pro Kilogramm Körpergewicht liegt. Sie umfasst dann jeweils 45 Einheiten in zwölf Monaten [2]. Funktionstraining zahlt die Krankenkasse in der Regel zwölf Monate lang, bei schweren Einschränkungen durch entzündlich-rheumatische Erkrankungen, schwere Arthrosen in mehreren Gelenken, Fibromyalgie oder Osteoporose 24 Monate [2].

Alle diese Zahlen sind Richtwerte. Die Kasse kann im Einzelfall davon abweichen, wenn die Leistung nötig, geeignet und wirtschaftlich ist, etwa wenn jemand wegen geistiger oder seelischer Einschränkungen noch nicht allein üben kann [2]. Wichtig für die Planung: Einheiten, die du im bewilligten Zeitraum nicht nutzt, kannst du grundsätzlich nicht auf später verschieben [2]. Ob dein Rücken Rehasport braucht, kann dir kein Online-Check sagen. Der Rückengesundheit-Check hilft dir aber, Beschwerden und Gewohnheiten für das Gespräch in der Praxis zu sortieren.

So läuft eine Stunde ab

Rehasport findet in anerkannten Gruppen statt, meist bei Vereinen oder anderen Anbietern, die etwa über die Landesverbände dem Deutschen Behindertensportverband, über die Landessportbünde dem Deutschen Olympischen Sportbund oder der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen angehören. Funktionstraining bieten unter anderem die Landesverbände der Deutschen Rheuma-Liga und Osteoporose-Selbsthilfegruppen an [2]. Die Gruppen werden mindestens alle zwei Jahre überprüft [2].

Frauen und Männer in den Fünfzigern bis Siebzigern machen in einer Sporthalle im Stuhlkreis Armübungen mit weichen Bällen
Bild: KI-generiert

Geübt wird in einer festen Gruppe, damit die Teilnehmenden sich austauschen und gegenseitig stützen können. Zum Programm können auch Entspannungsübungen und das Üben mit Hilfsmitteln gehören [2]. Training an Geräten ist ausgeschlossen. Ausnahmen sind das Ergometer in Herzgruppen und Kraftausdauertraining an Geräten in Herzinsuffizienzgruppen [2]. Seit 2022 dürfen die Gruppen mit Einverständnis der Teilnehmenden auch im Freien üben [2].

In einer Herzgruppe ist grundsätzlich eine Ärztin oder ein Arzt während der ganzen Stunde anwesend. Sie oder er fragt zu Beginn jeder Stunde nach deiner Belastbarkeit, legt die Übungen anhand deiner Befunde fest und überwacht das Training [2]. Die Rahmenvereinbarung erlaubt auch Herzgruppen ohne ständige ärztliche Anwesenheit. Dann muss die Ärztin oder der Arzt die Gruppe mindestens alle sechs Wochen besuchen, und für Notfälle muss eine Ärztin, ein Arzt oder eine Rettungskraft ständig erreichbar sein und unverzüglich im Übungsraum eintreffen können [2]. In der Herzinsuffizienzgruppe ist die ärztliche Anwesenheit immer Pflicht [2].

Kosten, Teilnahme und was danach kommt

Für dich ist Rehasport mit Bewilligung kostenlos. Die Gruppen dürfen neben der Vergütung durch den Kostenträger keine Zuzahlungen, Eigenanteile oder Vorauszahlungen verlangen. Eine Mitgliedschaft im Verein darf dir angeboten werden, sie ist für die Dauer der Verordnung aber freiwillig [2]. Sportkleidung, Schuhe und Badesachen zahlst du selbst, die Sportgeräte stellt die Gruppe [2]. Nach jeder Stunde bestätigst du deine Teilnahme mit deiner Unterschrift [2, 3].

Mann und Frau in den Sechzigern trainieren an einem sonnigen Morgen an Geräten in einem Bewegungspark
Bild: KI-generiert

Die Verbände und Kostenträger erwarten, dass du regelmäßig kommst. Fehlen ist bei Urlaub, Krankheit, einem Klinikaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit in Ordnung. Bleibst du ohne Grund länger weg, darf der Anbieter den Rehasport beenden und meldet das der Kasse. Dabei soll er deine Lebenslage berücksichtigen, zum Beispiel die Pflege von Angehörigen oder ein krankes Kind [2]. Normalerweise trainierst du in der Gruppe, die deiner Wohnung oder deinem Arbeitsplatz am nächsten liegt. Berechtigte Wünsche, etwa nach einer anderen Gruppe, die die verordneten Übungen besser anbietet, sollen berücksichtigt werden [2].

Wenn die Verordnung ausläuft, ist das Ziel, dass du allein weitermachst, zum Beispiel in derselben Gruppe oder im Verein auf eigene Kosten [2]. Ohne Erkrankung, die eine Verordnung rechtfertigt, gibt es eine andere Möglichkeit: Präventionskurse der Krankenkassen zu Bewegungsgewohnheiten. Sie werden vorher von der Zentralen Prüfstelle Prävention geprüft. Nach dem Kurs bescheinigt die Kursleitung deine Teilnahme, und du beantragst bei deiner Kasse einen Zuschuss [8]. Wie viel und welche Bewegung im höheren Alter sinnvoll ist, steht im Ratgeber Fitness ab 50. Wer Knieprobleme hat, findet Hinweise zu gelenkfreundlichem Sport im Ratgeber Sport mit Knieproblemen, und ob deine Alltagsbewegung dem Herzen genug bietet, fragt der Check Bewegung und Herz-Kreislauf.

  1. Gesetz Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), § 64 Ergänzende Leistungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  2. Behörde Rehabilitationssport und Funktionstraining. Rahmenvereinbarung (Stand 26.11.2021, in Kraft seit 01.01.2022). Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Stand Januar 2022. abgerufen am 28.10.2026
  3. Organisation Rehabilitationssport und Funktionstraining. Verband der Ersatzkassen (vdek). Stand 17.09.2026. abgerufen am 28.10.2026
  4. Behörde Rehasport und Funktionstraining: aktualisiertes Formular ab Januar 2023. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Stand 19.12.2022. abgerufen am 28.10.2026
  5. Behörde Koronare Herzkrankheit (KHK). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 20.10.2021. abgerufen am 28.10.2026
  6. Behörde Reha-Sport und Funktionstraining. Deutsche Rentenversicherung. Stand o. D., Merkblatt G0852 Stand 29.04.2026. abgerufen am 28.10.2026
  7. Behörde Herzinfarkt. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 28.08.2020. abgerufen am 28.10.2026
  8. Behörde Präventionskurse. GKV-Spitzenverband. Stand 04.08.2026. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

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